Die Stärke von Rebhahns Untersuchung liegt darin, den Bezug zu anderen europäischen Rechtsordnungen herzustellen und eine Vielzahl von Aspekten und Überlegungen zum Thema sorgfältig zusammenzutragen und abzuwägen. Ihre Schwäche aber ist es, dass sie - vielleicht gerade deswegen - zentrale, tragende Überlegungen nicht konsequent bis zu Ende führt, sondern auf halbem Wege wieder aus den Augen verliert. Vor allem deswegen ist das Ergebnis der Untersuchung mE letztendlich falsch.