Richterpersönlichkeit und Wissenschaftler: Karl Spielbüchler, am 27.9.1939 in Bad Ischl geborener Gosauer, vereinigt beides in vorzüglicher Weise. Mitglied des VfGH und derzeit auch wieder Referent ist Karl Spielbüchler seit 1976, also schon 28 Jahre. Obwohl er von sich selbst immer noch behauptet, im wissenschaftlichen Sinne kein Verfassungsrechtler zu sein, kommt ihm gerade dort in besonderem Maße seine Fähigkeit zugute, auch fremde Rechtsgebiete rasch in ihren Grundlagen zu erfassen und die damit zusammenhängenden Probleme auf den Punkt zu bringen. Wie kaum ein anderer ist er bemüht, systematische Zusammenhänge zu erfassen, einschlägige Wertungen festzumachen, klare Entscheidungen zu treffen und auch deren Ausstrahlungen auf mögliche künftige Fälle nach allen Richtungen hin abzuwägen. Sachdiskussionen - überhaupt und gerade im Plenum des Gerichtshofs - lassen ihn zu Höchstform auflaufen. Im Hauptberuf ist Spielbüchler Universitätsprofessor der Johannes-Kepler-Universität Linz für bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (a.HS-Prof. seit 1971, o.HS-Prof. seit 1973). Der Weg dorthin war kein gerader. Erst nach einer Volksschullehrerausbildung studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien und wurde im Anschluss an die Richterausbildung Bezirksrichter in Unterweißenbach im Mühlviertel. Als aber im Jahre 1966 in Linz an der eben neu gegründeten Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Lehrbetrieb für das Jusstudium aufgenommen wurde, nahm er die Einladung von Rudolf Strasser, dem Gründungsprorektor und Vorstand des neuen Linzer Arbeitsrechtsinstituts an, in die Wissenschaft zu wechseln. Schon 1970 folgte die Habilitation für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht mit dem Buch "Der Dritte im Schuldverhältnis (Über den Zusammenhang von Schuld- und Sachenrecht)". Dieses - in wesentlichen Grundgedanken auch noch heute aktuelle - Werk fand in der Fachwelt höchste Anerkennung und zeigt in besonderem Maße Spielbüchlers Begabung, große Strukturzusammenhänge zu erkennen, im Detail herauszuarbeiten und system-bildend fortzudenken. Zu einem Teilbereich der Habilitationsthematik ist er übrigens erst jüngst wieder zurückgekehrt: Er befasst sich für die dritte Auflage des Klang-Kommentars mit der Anweisung. Einige grundlegende Aufsätze aus den letzten Jahren in den JBl dienen dazu, den Boden aufzubereiten. Äußerste Knappheit bei genauer gedanklicher Durchdringung