Der Autor kritisiert die Rspr des VwGH, der § 101 ASVG auf Anträge nach dem Buchner-Urteil anwendet (S 121 und FN 110). Er stellt explizit die Frage, "welchen Hinweis die Träger haben hätten sollen, dass (in Zukunft) auch EG-rechtliche Bedenken gegen das Übergangsrecht auftreten könnten". In seiner rechtspolitischen Analyse verweist er auf die Vorgangsweise der Interessenvertretungen, die gegenständlichen Anträge zu unterstützen (S 122), deren Zahl er mit 5.000 angibt (S 125). Abschließend führt Spiegel aus, "dass vor allem die Buchner-Folgeanträge im Übergangszeitraum von mir nicht als "gutgläubige" und daher in ihrem Vertrauen schützenswerte Antragsteller gesehen werden können" (S 130) und nennt die Reaktionszeit des Gesetzgebers "rekordverdächtig" (FN 196).