Beginnt man, sich mit dem EG-Recht im Bereich der Pensionsversicherung (PV)80) auseinander zu setzen, so stößt man unweigerlich auf ein gemeinschaftsrechtliches Dogma: Im Bereich der Sozialpolitik herrscht der Grundsatz der Subsidiarität,81) dh die Mitgliedstaaten bleiben zuständig, die nationalen Systeme auszugestalten und weiter zu entwickeln. Dieses Dogma ist sicherlich eine gute Einstimmung in das Thema. Sehr bald werden wir aber merken, dass gerade wenn Fragen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern82) im Spiel sind, das EG-Recht zu massiven Eingriffen in die nationale Autonomie fähig ist.