Die Reform des Hauptverbandes (HV) der österr Sozialversicherungs-(SV-)träger, wie sie vom Gesetzgeber im Jahr 2001 mehrheitlich beschlossen wurde, gehörte wohl innenpolitisch zu den besonders emotional besetzten Themen der letzten Zeit. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Konsequenzen der Gesetzgebung direkt mit dem Schicksal einiger handelnder Personen verknüpft werden und solcherart der Eindruck entstehen konnte, dass das persönliche Schicksal dieser Personen Hauptgrund und Anlass für eine strukturelle Reform der Organisation des HV waren. Mag sein, dass persönliche Fragen in der österr Innenpolitik manchmal entscheidender sind als Sachfragen; dies soll aber hier nicht weiter vertieft werden. Im Übrigen hätten solche Motive für die angestrebte gesetzliche Änderung ohnehin kaum als sachkonform angesehen werden können. Wichtig ist aus der Perspektive der Themenstellung nur mehr, dass der Gesetzgeber mit seiner Absicht, die Neuorganisation des HV stärker an privatwirtschaftlichen Vorbildern zu orientieren, in wesentlichen Bereichen vor dem VfGH gescheitert ist.