Die Problematik, ob durch langjährige Übung im Bereich der Arbeitsverhältnisse öffentlichen Rechts ein Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber (AG) entstehen kann, ist in der Jud eindeutig entschieden. Im Lichte der neueren Diskussion (zB Jabornegg, Kozak/Schauer, Rebhahn) ist jedoch folgender Fall interessant und verdient nähere Betrachtung: