In der von Hengstschläger besprochenen E hatte der VwGH über eine Beschwerde der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (PVA) gegen einen in Ausübung des Aufsichtsrechts erlassenen Bescheid des BM für soziale Sicherheit und Generationen zu urteilen. Der VwGH behob den Bescheid mit ausführlicher und mE vollständigen Begründung. Hengstschläger kritisiert den VwGH dahingehend, dass er die Rolle der PVA als einen "Arbeitgeber ganz besonderer Qualität" nicht ausreichend berücksichtigt habe.