Der EuGH hat jüngst in zwei in den wesentlichen Punkten inhaltsgleichen Entscheidungen die Bedeutung der in vielen EU-Assoziationsabkommen festgeschriebenen Gleichbehandlungspflicht gegenüber Bürgern assoziierter Staaten klargestellt. Der erste Fall, die Rs Pokrzeptowicz-Meyer,1) betrifft eine in Deutschland tätige polnische Lektorin, die sich dadurch benachteiligt sah, dass sie auf Grund des anzuwendenden deutschen Hochschulrahmengesetzes nur befristet beschäftigt werden konnte. Die zweite Entscheidung beurteilt die Situation eines wiederum in Deutschland beschäftigten Handballspielers slowakischer Staatsangehörigkeit. Letzteres Urteil in der Rs Deutscher Handballbund/Kolpak2) wird im Folgenden primär angesprochen, weil es einerseits einen sehr plakativen Sachverhalt aufweist und andererseits in der Sportwelt bereits sehnlichst erwartet wurde, behandelt es doch die im Berufssport bedeutsame Frage, ob Ausländerbeschränkungen in Verbandssatzungen für Bürger aus assoziierten Staaten Geltung beanspruchen können.