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Rechtsprobleme einer Mehrfachversicherung

Der praktische FallMonika DrsDRdA 2003, 461 Heft 5 v. 1.10.2003

In der Praxis übt eine große Anzahl der erwerbstätigen Personen zwei oder mehr Beschäftigungen aus.1)1)Laut Statistik gab es im Jahr 2001 (Stichtag 1.7.) 132.421 Personen, die zwei oder mehr Erwerbstätigkeiten ausgeübt haben, 54.426 erwerbstätige Pensionsbezieher und 263.904 Personen, die mehr als eine Pension bezogen; dh insgesamt waren über 450.000 Personen von den gesetzlichen Bestimmungen über die Mehrfachversicherung betroffen (vgl SozSi 2001, 864 ff). Im folgenden Artikel soll anhand eines praktischen Beispieles der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkungen diese mehrfachen Erwerbstätigkeiten im Sozialversicherungs-(SV-)recht - sowohl hinsichtlich des Beitrags- als auch des Leistungsrechts - haben. Damit die Falllösung nicht zu kompliziert wird, wird davon ausgegangen, dass durchgehend das heute geltende SV-Recht anwendbar ist.

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