In der Praxis übt eine große Anzahl der erwerbstätigen Personen zwei oder mehr Beschäftigungen aus.1) Im folgenden Artikel soll anhand eines praktischen Beispieles der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkungen diese mehrfachen Erwerbstätigkeiten im Sozialversicherungs-(SV-)recht - sowohl hinsichtlich des Beitrags- als auch des Leistungsrechts - haben. Damit die Falllösung nicht zu kompliziert wird, wird davon ausgegangen, dass durchgehend das heute geltende SV-Recht anwendbar ist.