I. Ausgangslage
Nach der E des EuGH vom 23.5.2000, mit der das unterschiedliche Anfallsalter als europarechtswidrig festgestellt wurde (Rs C-104/98 - Buchner/DRdA 2000, 449 [Panhölzl]), hat der Gesetzgeber § 253d ASVG mit 30.6.2000 außer Kraft gesetzt (SVÄG 2000, BGBl I 2000/43) und mit Wirksamkeit für Stichtage ab 1.7.2000 einen neuen § 255 Abs 4 ASVG eingeführt.