Wird vom Arbeitgeber (AG) das gebührende Entgelt nicht ausbezahlt, so stellt sich für die davon betroffenen Arbeitnehmer (AN) häufig die Frage, ob sie berechtigt sind, in Verwahrung genommene, inkassierte Entgelte im Kompensationsweg zur Abdeckung ihrer Lohnforderungen heranzuziehen.