Profisportler sind in besonderer Weise den Gesetzen des Marktes ausgeliefert. Marktwert und Karriere hängen von Bekanntheitsgrad, sportlichen Erfolgen, Ansehen, Integration in das Show-Business des Spitzensports und Erhaltung der sportlichen Qualifikationen durch Übung und Eingebundensein in den alltäglichen Sportbetrieb ab. Dies gilt in besonderer Weise für den Fußball-Profisport. Werden Profis nicht in Meisterschaftsspielen eingesetzt, können sie nicht trainieren oder werden sie gar aus dem alltäglichen Mannschaftsbetrieb ausgeschlossen, so kommt es zu massiven Interessenbeeinträchtigungen. Damit ist die Frage einer Pflicht der Arbeitgeber (AG) zur faktischen Beschäftigung von Berufssportlern aufgeworfen - aber auch die heikle Frage der Grenzen einer solchen Verpflichtung. Die AG haben ein nachvollziehbares Interesse an möglichst großen Entscheidungsspielräumen beim Einsatz der Spieler, aber auch an der Umsetzung wirksamer disziplinärer Maßnahmen, von denen die Herausnahme aus der Kampfmannschaft sicherlich eine besondere Intensität aufweist. Der Interessenkonflikt wird dadurch noch verschärft, dass Profisportler in hohem Maße nach Einsatz und Leistung bezahlt werden. Werden sie nicht beschäftigt, so verlieren sie einen erheblichen Teil des erhofften und erwarteten Entgelts. Werden Sportler von ihrem Verein diszipliniert, so erfolgt dies zumeist vor den interessierten Augen der Öffentlichkeit. Fragen des Schutzes von Ansehen und persönlicher Integrität begleiten daher häufig diese gar nicht so seltenen, manchmal spektakulären Fälle. All dies stellt eine Herausforderung für das Arbeitsrecht dar, in diesem komplexen Spannungsfeld ausgewogene Lösungen bereit zu stellen.