Mit dem Ziel, Kosten, insb Lohnkosten zu sparen, werden von größeren Unternehmen Tochtergesellschaften geschaffen, auf die verschiedene bisher von der Stammeinheit erledigte Aufgaben ausgelagert werden. Für die von derartigen Vorgangsweisen betroffenen Arbeitnehmer (AN) stellen sich Rechtsfragen, die in erster Linie mittels Betriebsübergangsrecht gelöst werden müssen. Eine andere für die arbeitsrechtlichen Beziehungen einschneidende Situation ergibt sich bei Standortverlegungen; hier sind Probleme des Vertragsrechts und des Betriebsverfassungsrechts zu erörtern.