Eine nicht geringe Anzahl von Unternehmen ist gezwungen, einen kontinuierlichen Betrieb aufrechtzuerhalten. Betroffen sind hievon die unterschiedlichsten Branchen wie zB Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Wach- und Schließdienste, Wasser- und Stromversorgungsunternehmen, Post- und Telekommunikation, Presse-, Rundfunk- und Fernseheinrichtungen oder eben auch öffentliche Apotheken. All diese Unternehmungen stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen der Aufrechterhaltung der Organisation und dem Arbeitszeitschutz jener Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind. Eine Mittlerfunktion hat hiebei der Kollektivvertrag (KollV) zu übernehmen. Wie der KollV für pharmazeutische Fachkräfte diese Funktion erfüllt und welche grundlegenden Fragen sich in diesem Zusammenhang stellen, wird im Folgenden untersucht.