Selbstverwaltung und Sozialversicherung (SV) scheinen wie siamesische Zwillinge zusammenzugehören. In Österreich ist allerdings der Selbstverwaltungsbegriff bundesverfassungsrechtlich vorgeprägt. Nicht jede Organisationsform, die sich selbst als Selbstverwaltung deklariert, ist deshalb auch schon verfassungskonform. Andererseits ist nach der Bundesverfassung Selbstverwaltung die praktisch einzige Möglichkeit, die SV in relativer Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) gegenüber dem Staat (ieS) zu besorgen. Selbstverwaltung bildet insofern die einzige Alternative zu einem staatlichen Gesundheitsdienst einerseits und einer völligen Privatisierung der Vorsorge für Krankheit, Unfälle und Alter andererseits.