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Bundesbahn-Pensionsgesetz: Der enteignete Dienstnehmer

AbhandlungenRoland Gerlach , Alexander SomekDRdA 2002, 110 Heft 2 v. 1.4.2002

Es gibt viele Möglichkeiten, mit Mitbestimmung umzugehen. Man kann sie zum Beispiel per Gesetz abschaffen.

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