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Arbeitsvertragsrecht im Konzern - Schluss

AbhandlungenPeter JaborneggDRdA 2002, 118 Heft 2 v. 1.4.2002

Recht will ordnen und schützen. Besonders das Schützen bereitet oft Probleme, da es gegebene Machtpositionen brechen muß. Es gibt viele und nicht selten auch recht komplexe Wirtschaftssachverhalte, bei denen normativer Schutz überaus schwierig ist. Dazu zählen ganz besonders die Konzerne, bei denen wirtschaftliche Einheitlichkeit und rechtliche Einheit auseinanderfallen. Auch das Arbeitsvertragsrecht bezieht sich grundsätzlich auf die rechtliche Einheit des Unternehmensträgers als Arbeitgeber (AG), woraus sich bei unternehmensübergreifenden wirtschaftlichen Einheiten Schutzdefizite ergeben können. Im folgenden ist zu untersuchen, wie weit das geltende Arbeitsvertragsrecht in der Lage ist, seine Schutzanliegen auch unter diesen Umständen noch ausreichend zu verwirklichen.

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