vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klagsrückziehung bei Aufrechnungsstreitigkeiten gem § 103 Abs 1 Z 1 ASVG

Aus der Praxis - für die PraxisErich HeckenastDRdA 2001, 279 Heft 3 v. 1.6.2001

1. Sachverhalt

Gegen den Bescheid der beklagten Pensionsversicherungs-(PV-)anstalt (Bekl), mit dem der vom Krankenversicherungs-(KV-)träger festgestellte Rückstand an Beiträgen zur Sozialversicherung (SV) - hinsichtlich der die Forderungsexekution gerichtlich bewilligt worden war - gem § 103 Abs 1 Z 1 ASVG in Raten gegen die Pensionsleistung aufgerechnet wurde, wurde die auf Unterlassung der Aufrechnung gerichtete Klage erhoben. Die Bekl begehrte, die Klage abzuweisen und die klagende Partei (Kl) zur Duldung der Aufrechnung zu verpflichten, eventualiter wurde die Zurückweisung der Klage beantragt. Das Urteil, mit dem das Klagebegehren abgewiesen und der Kl zur Duldung der Aufrechnung verpflichtet wurde, ist in Rechtskraft erwachsen (LG Wr Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht, 6 Cgs 1/00x).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!