Die CSRD sieht eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS vor, um damit einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte zu setzen. Mit dem Geschäftsjahr 2024 tritt die Berichtspflicht gestaffelt für die ersten Unternehmen in Kraft. Ob diese zukünftige Berichts- und Offenlegungspflicht bereits zu einer vorzeitigen Anwendung der ESRS im Rahmen der Berichterstattung von Unternehmen in der EU geführt hat, soll im Rahmen dieses Beitrags näher betrachtet werden.

