Aufgrund auch insb der aktuellen Inflationsdynamik kommt es immer häufiger vor, dass Unternehmen die in § 221 UGB in Euro ausgedrückten Größenklassen (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) überschreiten, wodurch es zu entsprechenden Mehrbelastungen, wie etwa die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs, das Eintreten einer Prüfungspflicht oder auch die künftige Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, kommen kann.

