Der ESRS-Standard E1 (Klimaschutz) verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer wesentlichen Treibhausgasemissionen. Dabei sind sowohl die direkten (Scope 1) als auch die indirekten Emissionen (Scope 2 und 3) zu berücksichtigen. In die Berechnung sind auch Joint Ventures und assoziierte Unternehmen einzubeziehen. In welcher Form die Treibhausgasemissionen dieser Unternehmen berücksichtigt werden müssen, soll in folgendem Beitrag näher betrachtet werden.

