Die Änderungen durch das AbgÄG 2023 für Körperschaften sollen vor allem eine erhöhte Rechtssicherheit schaffen. Dies betrifft einerseits die rückwirkende gesetzliche Verankerung der Verwaltungspraxis bei der Übertragung stiller Reserven durch Privatstiftungen, andererseits zahlreiche Erleichterungen und Klarstellungen im UmgrStG.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

