(FN ) Für große Kapitalgesellschaften bedeutet dies, weiterhin 2026 erstmalig umfangreiche Nachhaltigkeitsinformationen über das Geschäftsjahr 2025 unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu veröffentlichen. Der erste Teil der Beitragsserie hat sich mit den theoretischen Grundlagen beschäftigt, während Teil 2 ursprünglich ein Praxisbeispiel darstellen sollte. Aufgrund der mittlerweile im Entwurf vorliegenden delegierten Verordnung zu den ESRS werden in diesem Beitrag zunächst die Änderungen gegenüber dem Entwurf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) vom November 2022 vorgestellt. Das ursprünglich geplante Praxisbeispiel wird in einer zukünftigen Ausgabe dargestellt werden.

