Durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 wurde die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg des Arbeitgeberunternehmens wesentlich erweitert und deren Umsetzung vereinfacht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung am Arbeitgeberunternehmen, welche allerdings mit einer höheren Komplexität bei der Umsetzung verbunden ist.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

