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Wann ist beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln zu erfassen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzChristian SteinerDJA 2021/23DJA 2021, 59 Heft 2 v. 10.6.2021

Gemäß § 19 Abs 1 Z 2 dritter Teilstrich EStG gilt ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln in dem Zeitraum als zugeflossen, für den der Anspruch besteht. Bei Einnahmen-/Ausgaben-Rechnern ist daher wie bei Bilanzierern der Zuschuss in jenem Zeitraum als Einnahme zu erfassen, für welchen er beantragt wird.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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