Investitionszuschüsse (zB InvPr) sind gemäß AFRAC 6 Rz 24 nach der Brutto- oder Nettomethode zu erfassen. Bei der Bruttomethode ist der Zuschuss in einem gesonderten Passivposten (Sonderposten) nach dem Posten Eigenkapital auszuweisen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

