Um die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen im Gefolge der COVID-19-Krise einzudämmen und Anreize zur Konjunkturbelebung zu setzen, wurde mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) die Möglichkeit einer degressiven AfA auch für Zwecke der Steuerbilanz sowie einer beschleunigten Abschreibung für Gebäude geschaffen. Dieser Beitrag beleuchtet die Grundzüge der neuen Bestimmungen und diskutiert Zweifelsfragen im Zusammenspiel mit der Abschreibung in der Unternehmensbilanz.

