Die Ausführungen zum Vorsichtsprinzip in den gängigen Kommentaren beleuchten das Vorsichtsprinzip auf einer sehr abstrakten Ebene. Anleitungen zur konkreten Umsetzung bei einzelnen Sachverhalten lassen sich daraus nicht ableiten und liegen daher in der Verantwortung des Abschlusserstellers. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die gängigen Kommentarmeinungen und soll anhand von zwei Beispielen eine angemessene Anwendung erläutern.

