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Sondervorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften iSd § 221 Abs 1a UGB

der beitragAufsatzDaniela WolfDJA 2019/27DJA 2019, 80 - 82 Heft 3 v. 26.9.2019

Durch die mit dem RÄG 2014 eingeführte neue Größenklasse "Kleinstkapitalgesellschaft" ergeben sich bestimmte Erleichterungen für Kapitalgesellschaften mit sehr kleinem Geschäftsumfang, die die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Nachteile sind ein geringerer Informationsgehalt für den Jahresabschlussadressaten sowie allfällige Problematiken iZm der gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfung.

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