Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 wurde die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) der EU umgesetzt. In Art 7 und 8 ATAD ist die Hinzurechnungsbesteuerung für niedrig besteuerte Passiveinkünfte von beherrschten ausländischen Körperschaften geregelt, welche nun im neuen § 10a KStG in Österreich umgesetzt wurde.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

