Bei Kommissionsgeschäften ist grundsätzlich zwischen zwei Arten zu unterscheiden:
Einkaufskommission: Dabei kauft ein Unternehmen Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bei Kommissionsgeschäften ist grundsätzlich zwischen zwei Arten zu unterscheiden:
Einkaufskommission: Dabei kauft ein Unternehmen Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
