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Was ist der Unterschied zwischen beizulegendem Wert und beizulegendem Zeitwert?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzChristian SteinerDJA 2017/10DJA 2017, 36 Heft 1 v. 16.8.2017

Der beizulegende Wert entspricht grundsätzlich dem subjektiven Wert eines Vermögenswerts. Dabei handelt es sich also um den Wert eines Vermögensgegenstandes, welcher sich aus dessen Nutzung ergibt.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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