Ab 2019 tritt für Länder und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern der flächendeckende Übergang von der Kameralistik (Ein-/Ausgabenrechnung) auf die doppelte Buchführung in Kraft. Hauptsächlich problematisch dabei: die Eröffnungsbilanzen. Der Beitrag gibt Lösungen zur Hand und beschäftigt sich insbesondere mit der Bewertung von Kulturgütern.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

