Nur Menschen seien dazu befugt, urteilt der Verwaltungsgerichtshof.
Wien. Dass man ihm die Hundeabgabe vorschrieb, ärgerte den Geschäftsführer einer Linzer GmbH tierisch. Denn nicht er, sondern seine GmbH halte die vier Wachhunde. Das sieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anders.

