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GmbH darf sich keinen Hund halten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/309Die Presse - Recht 2025, 15 Heft 47 v. 17.11.2025

Nur Menschen seien dazu befugt, urteilt der Verwaltungsgerichtshof.

Wien. Dass man ihm die Hundeabgabe vorschrieb, ärgerte den Geschäftsführer einer Linzer GmbH tierisch. Denn nicht er, sondern seine GmbH halte die vier Wachhunde. Das sieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anders.

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