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Rotlicht-Sünder darf kein Taxi lenken: Nicht vertrauenswürdig

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2024/27Die Presse - Recht 2024, 15 Heft 5 v. 29.1.2024

Wien. Zweimal hatte er Bodenmarkierungen missachtet, einmal war er mit einer defekten Kennzeichenbeleuchtung unterwegs gewesen. Diese verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen hatte ein Mann bereits auf dem Kerbholz, als er schließlich auch noch bei Rot über eine Kreuzung fuhr.

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