Zinssenkung erfordert nicht, dass Mieter Mangel anzeigen, entschied der OGH.
Wien. Es bedurfte eines „Brandereignisses“, damit den Mietern klar wurde: Die Elektroinstallation in ihrer Wohnung war nicht in Ordnung, sondern gefährlich. Können Sie eine Mietzinsminderung verlangen, obwohl sie den Mangel nicht ihrem Vermieter angezeigt hatten?

