Wien. Das Thema „wrongful birth“ beschäftigt die Gerichte immer wieder. Es geht dabei um die Frage, ob Ärzte in der Schwangerschaft etwas Wichtiges übersehen haben und die Frau deswegen nicht die Möglichkeit hatte, abzutreiben. In solchen Fällen kann man Schadenersatz von den Medizinern fordern.

