vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anleitung zum Maskentragen vom VwGH

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2023/287Die Presse - Recht 2023, 17 Heft 41 v. 9.10.2023

Nur wer Mund und Nase abdeckte, trug FFP2-Maske.

Wien. Manch eine Frage überrascht nicht durch die passende Antwort, sondern damit, dass sie überhaupt gestellt wird. So musste der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jetzt, im Jahr drei nach Ausbruch der Corona-Pandemie, klarstellen, dass eine Atemschutzmaske nur dann im rechtlich richtigen Sinn getragen wurde, wenn sie den Mund- und Nasenbereich abdeckt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!