OGH bestätigt Kündigung, weil Dinge auf Straße fielen.
Wien. Wiederholt waren Dinge aus der Wohnung herausgeworfen worden: Unrat, Essensreste, Wäsche, aber auch schwerere Gegenstände wie Flaschen oder Teller. Besonders ungünstig war dies, da die Wohnung im vierten Stock liegt und Passanten gefährdet werden, wenn sie am Gehsteig vorbeigehen. Aber auch auf den Gang wurden Sachen geworfen.

