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Wenn Firmen ihre Marktmacht missbrauchen

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2023/180Die Presse - Recht 2023, 17 Heft 25 v. 22.6.2023

[MGO]

Wien.Wenn Unternehmen viel Marktmacht haben, dürfen sie diese nicht missbräuchlich verwenden: So klar dieser Grundsatz erscheint, führt er doch immer wieder zu Kontroversen. Etwa wenn Hersteller oder Importeure Vertragshändlern und Reparaturbetrieben gegenüberstehen, die wirtschaftlich von ihnen abhängig sind. Im Kfz-Sektor wurde nun die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) aktiv: Wie sie auf ihrer Homepage mitteilt, stellte sie beim Kartellgericht einen Geldbußenantrag gegen „die österreichische Generalimporteurin für Neufahrzeuge und Originalersatzteile der Marke Peugeot“.

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