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Wien.Wenn Unternehmen viel Marktmacht haben, dürfen sie diese nicht missbräuchlich verwenden: So klar dieser Grundsatz erscheint, führt er doch immer wieder zu Kontroversen. Etwa wenn Hersteller oder Importeure Vertragshändlern und Reparaturbetrieben gegenüberstehen, die wirtschaftlich von ihnen abhängig sind. Im Kfz-Sektor wurde nun die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) aktiv: Wie sie auf ihrer Homepage mitteilt, stellte sie beim Kartellgericht einen Geldbußenantrag gegen „die österreichische Generalimporteurin für Neufahrzeuge und Originalersatzteile der Marke Peugeot“.

