[MGO]
Wien. Die Pandemie ist offiziell vorbei, mit ihren Folgen schlagen sich Unternehmen weiterhin herum. Für einige steht jetzt sogar – aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben, weil möglicherweise Betragsgrenzen für Unternehmensverbünde überschritten wurden – die Rückforderung von Covid-Hilfen im Raum. Bei den meisten Förderungen beträgt diese Grenze 2,3 Mio. Euro, und zwar für den Verbund als Ganzes. Lediglich beim Verlustersatz sind es zwölf Mio. Euro. Eine Prüfung in Brüssel läuft, betroffene Unternehmen können höchstens noch darauf hoffen, dass im Einzelfall eine „Umwidmung“ etwa von Umsatz- zu Verlustersatz möglich ist.

