Datenfälschung nicht geprüft, Freispruch nach Anspucken eines Polizisten.
Wien. Vorige Woche wurde hier berichtet, ein Gericht in Salzburg habe vorschnell davon abgesehen, die Fälschung eines Genesenenzertifikats zu ahnden: Das OLG Linz verbot ihm, die mutmaßliche Fälschung eines Onlinebescheids kurzerhand mit einer Diversion zu erledigen. Nun wird ein ähnlicher Fall bekannt, wo die Staatsanwaltschaft Graz schon einen Schritt früher Halt machte.

