Wien. Mit seinem Urteil vom 20. Jänner (C-432/20) stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger und stellte damit die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) auf den Kopf.

