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Fragen kostet nichts, kann aber Aufenthaltstitel retten

RechtspanoramaElmar DrabekDie Presse - Recht 2022/41Die Presse - Recht 2022, 13 Heft 5 v. 31.1.2022

Wien. Mit seinem Urteil vom 20. Jänner (C-432/20) stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger und stellte damit die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) auf den Kopf.

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