Urteil. Rund 22.000 Aktionäre blitzten mit Klage ab.
München. Die Aktionäre von Wirecard gehen bei der Insolvenz des Zahlungsabwicklers leer aus, entschied das Landgericht München. Sie gelten nicht als Gläubiger und könnten ihre Schadenersatzansprüche deshalb nicht als Forderung bei Insolvenzverwalter Michael Jaffé geltend machen, erklärte Richterin Susanne Lukauer am Mittwoch. Ob sie vom Unternehmen getäuscht wurden, sei dabei unerheblich.

