Strompreis. Der Grundversorgungstarif ist viel günstiger als die Tarife für Neukunden. Eine Musterklage in Kärnten sollte den Anspruch darauf klären – sie findet nun nicht statt.
Wien. Wer hat Anspruch auf Grundversorgung mit Strom? Alle Personen, die sich darauf berufen – oder nur solche, die finanziell bedürftig sind? Das ist – wie berichtet – umstritten, nicht zuletzt, weil die Regelungen von Bund und Ländern teilweise uneinheitlich sind.

