Verwaltungsgericht hebt Strafe auf: Zuschlag für bestellte Fahrt kein Muss.
Wien. Mit einer Serie von Strafen wurde ein Wiener Taxiunternehmen bedacht, das nach Meinung des Wiener Magistrats zu billig unterwegs war. Es sollte dafür 2695 Euro zahlen. Wie nun aber das Verwaltungsgericht Wien entschied, erfolgte diese Sanktion zu Unrecht.

