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Wenn Schocknachrichten die Reiselust vergällen

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2021/227Die Presse - Recht 2021, 18 Heft 29 v. 22.7.2021

Vertragsrücktritt. Was gilt, wenn ein Vorfall bekannt wird, durch den man das Vertrauen in den Reiseveranstalter verliert?

[APA/AFP/Louisa Gouliamaki]

Sonne, Strand und Meer – wer wünscht sich das jetzt nicht? Aber was gilt, wenn eine Schocknachricht die Freude verdirbt?

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