Wegen Verwechslungsgefahr wird neuere Marke untersagt.
Wien. Die Rechtsabteilung des Patentamts hatte sich daran nicht gestoßen, die darauf folgenden Gerichte aber schon. Der Inhaber der für Raucher- und Tabakartikel registrierten Marke „Smoking“ setzte durch, dass daneben nicht auch noch die jüngere Wort-Bild-Marke „Smokings“ registriert sein darf. Auch wenn letztere einen Buchstaben mehr beinhaltet.

