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Ein Buchstabe macht zu wenig Unterschied

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/200Die Presse - Recht 2021, 15 Heft 25 v. 21.6.2021

Wegen Verwechslungsgefahr wird neuere Marke untersagt.

Wien. Die Rechtsabteilung des Patentamts hatte sich daran nicht gestoßen, die darauf folgenden Gerichte aber schon. Der Inhaber der für Raucher- und Tabakartikel registrierten Marke „Smoking“ setzte durch, dass daneben nicht auch noch die jüngere Wort-Bild-Marke „Smokings“ registriert sein darf. Auch wenn letztere einen Buchstaben mehr beinhaltet.

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