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Mindestquoten für „saubere“ Fahrzeuge

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2021/201Die Presse - Recht 2021, 16 Heft 25 v. 24.6.2021

[MGO]

Wien. Der Straßenverkehr soll emissionsärmer werden – und öffentliche Auftraggeber sollen mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist die Intention der Clean Vehicles Directive der EU (CVD, 2009/33/EG , zuletzt geändert durch die Richtlinie 2019/1161). Diese muss bis zum 2. August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Und das sollte Österreich auch gelingen: Der Entwurf für ein Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz passierte, wie berichtet, kürzlich den Ministerrat.

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