[MGO]
Wien. Der Straßenverkehr soll emissionsärmer werden – und öffentliche Auftraggeber sollen mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist die Intention der Clean Vehicles Directive der EU (CVD, 2009/33/EG , zuletzt geändert durch die Richtlinie 2019/1161). Diese muss bis zum 2. August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Und das sollte Österreich auch gelingen: Der Entwurf für ein Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz passierte, wie berichtet, kürzlich den Ministerrat.

